Die Erlanger - ÖsterreicherInnen

 

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Infoseite Passbildkriterien

Das Passbild muss 35 mm breit, 45 mm hoch und darf nicht älter als 6 Monate sein.

Die wichtigsten Kriterien:

Der Kopf (Kienspitze bis Scheitel) sollte ca. 2/3 des Bildes einnehmen, darf aber nicht höher als 36 mm sein. Der Augenabstand muss mindestens 8 mm betragen (optimal sin 10 mm). Der Kopf soll zentriert abgebildet sein.

Die Person muss direkt in die Kamera blicken, die Schultern dürfen nicht verdreeht sein (keine Portrait-Pose), der Kopf darf nicht angeschnitten sein und das Gesicht nicht durch Hüte oder Haare verdeckt sein.

Das Foto muss scharf, richtig belichtet und weder verblasst, zerkratzt, geknickt oder beschriftet sein. Der Hintergrund soll neutral und einfärbig (hellgrau oder hellblau) sein. Es darf nur eine Person abgebildet sein.

der Gesichtsausdruck soll "neutral" sein. Das bedeutet, dass die Gesichtszüge nicht verzerrt sein dürfen (z. B. durch Lachen, intensives Lächeln oder einen bösen Gesichtsausdruck).

Bei Kindern/Jugendlichen bis zum 12. Lebensjahr darf von diesen Vorgaben abgewichern werden, sie sollten aber soweit als möglich eingehalten werden.

Weiter Informationen findet man unter  www.passbildkriterien.at

Prüfschablone für Ausweisbilder hier klicken

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