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Infoseite Passbildkriterien Das Passbild muss 35 mm breit, 45 mm hoch
und darf nicht älter als 6 Monate sein.
Die wichtigsten Kriterien:
Der Kopf (Kienspitze bis Scheitel) sollte ca.
2/3 des Bildes einnehmen, darf aber nicht höher als 36 mm sein. Der
Augenabstand muss mindestens 8 mm betragen (optimal sin 10 mm). Der Kopf
soll zentriert abgebildet sein. Die
Person muss direkt in die Kamera blicken, die Schultern dürfen nicht
verdreeht sein (keine Portrait-Pose), der Kopf darf nicht angeschnitten sein
und das Gesicht nicht durch Hüte oder Haare verdeckt sein.
Das Foto muss scharf, richtig belichtet und
weder verblasst, zerkratzt, geknickt oder beschriftet sein. Der Hintergrund
soll neutral und einfärbig (hellgrau oder hellblau) sein. Es darf nur eine
Person abgebildet sein. der
Gesichtsausdruck soll "neutral" sein. Das bedeutet, dass die Gesichtszüge
nicht verzerrt sein dürfen (z. B. durch Lachen, intensives Lächeln oder
einen bösen Gesichtsausdruck). Bei
Kindern/Jugendlichen bis zum 12. Lebensjahr darf von diesen Vorgaben
abgewichern werden, sie sollten aber soweit als möglich eingehalten werden.
Weiter Informationen findet man unter
www.passbildkriterien.at |
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Copyright: Ing.
Wilfred Kopper, D-91056 Erlangen, Dreibergstraße 2
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